Neuregelung der Regelsätze in der Grundsicherung erforderlich
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorschriften im SGB II über die Regelsätze für Erwachsene und Kinder verfassungswidrig sind. Sie werden dem Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nach Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Sozialstaatsgebot) durch den Staat nicht gerecht.
Die SPD begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil Klarheit bei der Bemessung der Regelsätze für die Grundsicherung und die Sozialhilfe geschaffen hat.
Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil auf die Wahrung der Menschenwürde ab. Dies muss auch für das Einkommen aus Arbeit gelten. Wer Vollzeit erwerbstätig ist, muss ein Einkommen erzielen, mit dem er oder sie oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Deshalb sind ausreichende Mindestlöhne in allen Branchen unerlässlich. Der beste Schutz vor Kinderarmut ist die Existenz sichernde Erwerbsarbeit der Eltern. Kinder sind arm, weil ihre Eltern keine oder schlecht bezahlte Arbeit haben
Die Teilhabe von Kindern kann nicht nur auf Geldleistungen reduziert werden. Die SPD setzt auf gute, bedarfsgerechte und kostenfreie Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter sowie den Ausbau von Ganztagsschulen. Dazu gehört auch ein kostenfreies Mittagessen. Wir setzen auf die Weiterentwicklung von gezielten Familienleistungen. Ebenso muss der Zugang zu Sport und Kultur ermöglicht werden, denn auch dies gehört zum sozio-kulturellen Existenzminimum.
Dies hat für uns Vorrang vor unfinanzierbaren Steuersenkungen, die den Ländern und den Kommunen die finanziellen Möglichkeiten für den Ausbau der Infrastruktur entziehen.
Das hat die SPD bisher erreicht:
- Wir haben den Kinderzuschlag eingeführt und weiterentwickelt, damit Familien nicht deshalb bedürftig werden, weil sie Kinder haben. Wir haben das Wohngeld erhöht und einen Heizkostenzuschuss eingeführt.
- Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte bereits auf Grundlage einer Sonderauswertung zum kinderspezifischen Bedarf dafür gesorgt, dass zum 1. Juli 2009 eine neue Altersstufe für Kinder und Jugendliche eingeführt wurde: 6-13jährige Kinder im Grundsicherungsbezug erhalten seitdem 35 EUR mehr im Monat.
- Ebenfalls wurde – gegen den ursprünglichen Widerstand von CDU/CSU – auf Vorschlag der SPD-geführten Länder für bedürftige Schülerinnen und Schüler das Schulbedarfspaket in Höhe von 100 EUR pro Schuljahr eingeführt, und zwar bis einschließlich der 13. Klasse.
- Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag wurde gegen den Widerstand der Union durchgesetzt. Dies ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – insbesondere auch für Alleinerziehende.
- In sozialdemokratisch regierten Ländern sind bereits wichtige Schritte unternommen worden, um ein kostenloses warmes Mittagessen in den Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Lernmittelfreiheit sowie den kostenfreien Zugang zu einem Studium: Der Zugang zu Bildung ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern schützt auch vor Armut.





