03.12.2009 | News

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – vor Ort in Karlsruhe

Am 1. Dezember 2009 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Urteil zum Berliner Gesetz über Ladenöffnungszeiten aus dem Jahre 2006 entschieden, gegen das Verfassungsbeschwerden eingereicht worden waren. Gemeinsam mit der Senatorin Frau Katrin Lompscher war die Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses Karin Seidel-Kalmutzki als Vertreterin des Landes Berlin anwesend. Das Urteil hat Teile des Berliner Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Berliner Geschäfte dürfen vom kommenden Jahr an nicht mehr an allen vier Adventssonntagen öffnen. Mit Respekt nehmen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes entgegen. Nun gilt es, das Urteil genau zu analysieren und die entsprechenden Konsequenzen daraus zu ziehen.

Mehr zum Urteil und den Statements von Karin Seidel-Kalmutzki unter anderem unter

Quelle: seidel-kalmutzki.de (abgerufen am 02.12.2009)

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