Arbeitnehmer*innenrechte stärken – nicht nur in Zeiten der Krise
Der Einsatz für die Interessen von Arbeitnehmer*innen gehört für uns als Sozialdemokrat*innen – gerade in schwierigen Zeiten – zu unseren Hauptanliegen. Mir persönlich ist es auch als Gewerkschaftshistorikerin und ver.di-Mitglied besonders wichtig, dass Beschäftigte eine starke Stimme haben, wenn es darum geht, ihre Rechte durchzusetzen und die Entwicklung der Arbeitswelt zu gestalten.
Arbeitnehmer*innen in der Krise unterstützen
Aktuell stellt uns die Pandemie vor außergewöhnliche Herausforderungen, die speziell die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf eine harte Probe stellen. Mit Maßnahmen wie der Ausweitung des Kurzarbeiter*innengeldes, der Verdopplung der Kinderkrankentage und der Erweiterung von Möglichkeiten des Homeoffice haben wir als SPD in der Pandemiekrise maßgeblich zur Unterstützung von Arbeitnehmer*innen beigetragen. Das ist gut so, ausruhen dürfen wir uns darauf aber nicht!
Dauerhaft mehr Mitbestimmung gewährleisten
Wir müssen dafür sorgen, dass Arbeitnehmer*innenrechte nachhaltig gestärkt und an die Veränderungen der Arbeitswelt angepasst werden. Gerade die zunehmende Digitalisierung erfordert neue Konzepte der Mitbestimmung durch Personal- und Betriebsräte. Das betrifft auch die konkrete Ausgestaltung der Regelungen zum Homeoffice. Zudem sollten die Mitspracherechte zur Fort- und Weiterbildung forciert werden. Denn wir können den Strukturwandel nur mit gut qualifizierten und motivierten Beschäftigten meistern. Arbeitnehmer*innenvertretungen kommt ebenso bei der Durchsetzung der Gleichstellung große Bedeutung zu. Betriebsräten ist die Prüfung der gleichwertigen Bezahlung von Männern und Frauen zu ermöglichen. Dafür bedarf es der Einsichtnahme in nach Geschlecht und Position aufgeschlüsselte Gehaltslisten. Ferner muss das deutsche Mitbestimmungsrecht auch für Unternehmen in ausländischer Rechtsform mit Sitz in Deutschland gelten. Schlupflöcher sind zu beseitigen.
Wir brauchen das Betriebsrätestärkungsgesetz
Der flächendeckenden Mitbestimmung steht im Wege, dass es immer noch zu viele Betriebe ohne Betriebsräte gibt. Das liegt allzu oft daran, dass Arbeitgeber*innen die Gründung und Wahl behindern. Das muss sich ändern! Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen, müssen durch die Ausweitung des besonderen Kündigungsschutzes abgesichert werden. Das ist ein wesentliches Ziel des Betriebsrätestärkungsgesetzes, dessen Entwurf Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Ende 2020 vorgelegt hat. Die CDU/CSU lehnt den Vorstoß ab und verhindert die Behandlung im Kabinett. Diese Blockadehaltung ist unerträglich! Ich werde mich im Bundestag konsequent für die Stärkung von Arbeitnehmer*innenrechten einsetzen.
Artikel aus dem Stadtblatt vom März 2021